Die Corona Pandemie hat krasse Auswirkungen, auch auf die mainfränkische Wirtschaft. Viele von euch Gründern verzeichnen massive Umsatzeinbußen und fragen sich, wie sie die Krise überleben sollen.

https://www.tvmainfranken.de/mediathek/223415/

Die folgende Übersicht soll euch mögliche Gegensteuerungsmaßnahmen aufzeigen:

Liquide bleiben ist oberstes Gebot!

  • Vereinbarungen treffen um Auszahlungen nach hinten zu verschieben oder ganz abzustellen
  • Maßnahmen ergreifen um alternative Einzahlungen zu erhalten nachdem die Umsätze wegbrechen

 

Mögliche Maßnahmen um Auszahlungen nach hinten zu verschieben:

  1. Steuerstundungen und Anpassungen von Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen beim Finanzamt beantragen
  2. Mietnachlässe und Mietstundungen mit dem Vermieter vereinbaren: Auch in deren Interesse!
    Gesetzlich Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 (3 Monate) dürfen nicht zur Kündigung führen. Rückführung muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen. Das gleich gilt häufig auch für Darlehen des Vermieters. Verzugszinsen: 4 %
    Vorsicht: Es besteht kein Recht bei Zahlungsfähigkeit die Mietzahlungen auszusetzen!
  3. Ratenzahlungen mit Lieferanten vereinbaren

Mögliche Maßnahmen um Auszahlungen ganz vermeiden:

  1. Kurzarbeit anmelden (KUG Kurzarbeitergeld)
    60 % (67% wenn Kinder) vom Netto
    Voraussetzungen gesenkt. Nur noch 10% statt 30% der AN müssen betroffen sein
    Teilweise werden die AG-Anteile zu den Sozialversicherungen komplett übernommen. Kosten für AG = 0!
    Minijob ohne Anrechung möglich?
    Bei Neuaufnahme: Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld wird um diesen Betrag gekürzt
    Ausnahme: Minijob im systemrelevanten Bereich (z. B. im Gesundheitswesen, Apotheke, Landwirtschaft) bei dem wird der Verdienst bis zum Erreichen des Bruttoeinkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
    Wenn der Minijob schon vorher bestand: Keine Abzüge beim Kurzarbeitergeld
  2. Mitarbeiter kündigen, wenn langfristig keine Besserung in Aussicht steht. Kleinbetriebe bis 10 VZÄ unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz. MA die weniger als 2 Jahre im Betrieb angestellt sind, können bspw. innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden
  3. Versicherungen und sonstige Verträge pausieren. Z.B. Fuhrparkversicherungen
  4. Prüfen, wie hoch die Betriebskosten sind. Oftmals ist es sinnvoll, während Krisen ganz zu schließen.

Mögliche Maßnahmen um Einzahlungen erhöhen:

  1. Corona Soforthilfe des Bundes: Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten. Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. Es zählen sog. Vollzeitäquivalente.
    https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
    Vorsicht: Diese Hilfe ist ausschließlich für die laufenden Zahlungsverpflichtungen betrieblicher Natur!
  2. Zinsgünstige Darlehen über die LfA oder KfW aufnehmen. Derzeit Unternehmerkredit 5/1/5. 5 Jahre Laufzeit, 1 Jahr tilgungsfrei und 5 Jahre Zinsbindung. Zu 1,0 %, quasi Bonitätsunabhängig. Verkürzte Bearbeitungszeit. Vereinfachte Beantragung. Lediglich ein kurzes Schreiben und die letzten beiden Jahresabschlüsse. Aber immer bedenken: In einem Jahr muss man Kapitaldienstfähig sein! Übernehmt euch nicht!
  3. Online-Verkauf aufbauen. Tolle Initiativen wie bspw. www.städtchen.com oder www.coronaunites.de
    Beide übrigens Gründerinitiativen aus Würzburg!
    Einige von euch berichteten mir auch, dass der Verkauf über Facebook und Instagram ganz gut läuft
  4. Crowdfunding-Aktionen. Z.B. über Startnext die Community zur Hilfe aufrufen. https://www.startnext.com/pages/hilfsfonds
  5. Lieferungen und Abholungen von Waren anbieten. Gastro-Gründer können sich zum Beispiel bei Lieferando listen lassen. Dort ist Traffic!
  6. Offene Forderungen fakturisieren
  7. Kunden aktiv auffordern, weiter zu beauftragen / zu bestellen. Bietet Gutscheine an! Das sind zinslose Darlehen und ein Teil wird erfahrungsgemäß nicht eingelöst 🙂

Privatbereich:
Um die Kosten im Privatbereich finanziert zu bekommen, wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wegbricht, kann man z.B. folgende Maßnahmen einleiten:

  1. Arbeitslos melden
    Arbeitslose ist Selbständige: Weniger als 15 Stunden pro Woche § 138 Abs. 3 SGB III
    Damit ein Selbstständiger Arbeitslosengeld erhalten kann, muss er also nicht unbedingt sein Geschäft aufgeben oder sein Gewerbe abmelden!
    ALG 1 gibt es aber nur, wenn sich der Selbständige innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme seiner hauptberuflichen Selbständigkeit freiwillig arbeitslosen versichern lassen hat. Das kostet pauschal 76,44 Euro. Innerhalb der ersten beiden GJ sogar nur 38,22 Euro.
    ALG Höhe ist dann auch pauschalisiert. Die Höhe des anzusetzenden Einkommens richtet sich nach der Qualifikation des Selbständigen (4 Stufen).
    https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/so-beantragen-sie-arbeitslosengeld
    ALG 2 kann jeder beantragen. Grundsicherung sichert zumindest den Lebensunterhalt. Aufgrund Corona wurde der Zugang vereinfacht und man muss keine Vermittlungsvorschläge fürchten.
    https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/
  2. Anpassung der Krankenversicherungsbeiträge beantragen. Sind ja nur eine Art Abschlagszahlung auf Basis des letzten Steuerbescheids
  3. Mietstundungen mit dem Vermieter vereinbaren
  4. Private Rentenversicherung: Hier ist im Vorteil, wer privat versichert ist. Hier kann man in der Regel ein Aussetzen der Beitragszahlungen beantragen

Fragen?
Hotline der Wirtschaftsförderung Stadt Würzburg 0931 / 37 34 55

Haltet durch! In ein paar Wochen wird es wieder Bergauf gehen!